Weitere Entscheidung unten: OLG München, 28.06.1996

Rechtsprechung
   OLG München, 31.01.1996 - 8 U 2456/93, 8 U 6053/93   

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OLG München, 31.01.1996 - 8 U 2456/93, 8 U 6053/93 (https://dejure.org/1996,6326)
OLG München, Entscheidung vom 31.01.1996 - 8 U 2456/93, 8 U 6053/93 (https://dejure.org/1996,6326)
OLG München, Entscheidung vom 31. Januar 1996 - 8 U 2456/93, 8 U 6053/93 (https://dejure.org/1996,6326)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erstattung von Aufwendungen für die Behandlung eines an einer HIV-Infektion erkrankten Sohnes durch den Heilpraktiker; Vorliegen einer medizinisch notwendigen Heilbehandlung; Abgrenzung von versicherten Behandlungskosten von Aufwendungen für solche Bemühungen im Bereich ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    MBKK 76 § 1 Abs. 2
    Ozontherapie bei Aids ist medizinisch notwendig

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    MBKK § 1 Abs. 2

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1997, 439
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • LG München I, 11.12.1992 - 25 O 5984/90
    Auszug aus OLG München, 31.01.1996 - 8 U 2456/93
    Die Berufung der Beklagten gegen die Endurteile des Landgerichts München I vom 11. Dezember 1992 (Az.: 25 O 5984/90) und vom 6. August 1993 (Az.: 22 O 5222/93) werden zurückgewiesen.

    Die Klägerin hat jeweils unter Berücksichtigung der Zahlungen der Beklagten und (schließlich auch) der Selbstbeteiligung in dem Verfahren 25 O 5984/90 des Landgerichts München I von den Positionen 1-7 23.304,80 DM nebst 4 % Zinsen seit 10.4.1990 und in dem Verfahren 22 O 5222/93 des Landgerichts München I von der Position 8 5.847,19 DM nebst 4 % Zinsen seit 28.5.1991 geltend gemacht.

    Durch die Endurteile vom 11. Dezember 1992 (25 O 5984/90) und 6. August 1993 (22 O 5222/93) hat das Landgericht - im ersteren Fall nach Erholung des schriftlichen Gutachtens des Sachverständigen Prof. Dr. K. vom 5. April 1991 (Blatt 117 ff. der Akten) - die Beklagte antragsgemäß verurteilt.

  • BGH, 23.06.1993 - IV ZR 135/92

    Kein formularmäßiger Leistungsausschluß für wissenschaftlich nicht allgemein

    Auszug aus OLG München, 31.01.1996 - 8 U 2456/93
    Dieser Rechtsprechung des BGH (NJW 1993, 2369 ff. = VersR 1993, 957 f.) und ihrer Begründung schließt sich der Senat an.

    Dem steht nicht der Grundsatz entgegen, daß es dem Zweck des Krankenversicherungsvertrages nicht entspreche, die Kosten der medizinischen Forschung mitzufinanzieren; dieser Grundsatz gilt unter dem Vorbehalt, daß bereits erprobte und erfolgsversprechende Methoden und Arzneimittel zur Verfügung stehen (vgl. BGH NJW 1993, 2370 [BGH 23.06.1993 - IV ZR 135/92]).

  • BGH, 24.06.1986 - VI ZR 21/85

    Feststellung der haftungsbegründenden Kausalität im Rahmen der Arzthaftung wegen

    Auszug aus OLG München, 31.01.1996 - 8 U 2456/93
    Als Heilbehandlung in diesem Sinne ist danach jede ärztliche oder heilpraktische Tätigkeit anzusehen, welche durch die betreffende Krankheit verursacht worden ist, sofern die Leistung von ihrer Art her in den Rahmen medizinisch notwendiger Krankenpflege fällt und entweder auf Heilung oder Linderung der Krankheit abzielt (BGH NJW 1987, 705).
  • BGH, 02.12.1981 - IVa ZR 206/80

    Anspruch auf Krankenhaustagegeld auf Grund eines Versicherungsvertrages -

    Auszug aus OLG München, 31.01.1996 - 8 U 2456/93
    Auch die Behandlung des AIDS-Kranken ist i.S. des Versicherungsvertrages als notwendige Heilbehandlung anzuerkennen, obwohl sie mangels erfahrungsbegründeter Heilungschancen weitgehend auf bloße Linderung der Krankheit bzw. Stärkung des Patienten gerichtet ist und im übrigen zwangsläufig experimentellen Charakter haben muß, ohne daß insofern der Nachweis medizinischer Richtigkeit gefordert werden kann (BGH VersR 1982, 285).
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Rechtsprechung
   OLG München, 28.06.1996 - 8 U 2456/93, 8 U 6056/93   

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https://dejure.org/1996,7290
OLG München, 28.06.1996 - 8 U 2456/93, 8 U 6056/93 (https://dejure.org/1996,7290)
OLG München, Entscheidung vom 28.06.1996 - 8 U 2456/93, 8 U 6056/93 (https://dejure.org/1996,7290)
OLG München, Entscheidung vom 28. Juni 1996 - 8 U 2456/93, 8 U 6056/93 (https://dejure.org/1996,7290)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 2434
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG München, 31.01.1996 - 8 U 6056/93

    Erstattung von Aufwendungen für die Behandlung eines an einer HIV-Infektion

    Was die Höhe der Erstattungsforderung angeht, hat die Klägerin in dem Verfahren 8 U 2456/93 den Klageanspruch nach Verordnung, Zeitpunkt der Anwendung und Kosten in allen einzelnen Positionen dargelegt.
  • LG Waldshut-Tiengen, 07.05.1997 - 2 O 25/96

    Anspruch auf Erstattung der Kosten für die Arzneimittel Recancostat und GSH-Combi

    Demnach liegt eine im Sinne der Krankenversicherungsbedingungen medizinisch notwendiger Heilbehandlung dann vor, wenn sie auf allgemein anerkannten biologischen Therapiemaßnahmen aufbaut und ein Gesamtkonzept erkennen läßt, welches den Erfolg der Heilung oder Linderung anstrebt und nicht aus bestimmten Gründen einen solchen Erfolg als ausgeschlossen erscheinen läßt, mit anderen Worten: Wenn es aus der Sicht der biologischen Medizin vertretbar ist, die Behandlung zur Zeit ihrer Durchführung als in diesem Sinne notwendig anzusehen (OLG München, NJW 96, 2434).
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